Datennutzungsvereinbarung für Geodaten

1. Gegenstand

Diese Datennutzungsvereinbarung regelt die Bedingungen, unter denen der Nutzer auf geografische Daten ("Geodaten") zugreifen, diese verwenden und weiterverarbeiten darf.

2. Definitionen

2.1 Geodaten: Informationen, die geografische Eigenschaften und Positionen von Objekten auf der Erde beschreiben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Karten, Geländemodelle und geografische Kennzeichnungen.

2.2 Nutzer: Jede Person, Organisation oder Einheit, die auf die Geodaten zugreift oder diese nutzt.

3. Nutzungsrechte

3.1 Zugriff: Der Nutzer darf auf die bereitgestellten Geodaten zugreifen und diese nutzen.

3.2 Nutzungsumfang: Die Nutzung der Geodaten ist auf die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genehmigten Zwecke beschränkt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4. Verantwortlichkeiten des Nutzers

4.1 Lizenzbeschränkungen: Der Nutzer darf die Geodaten nicht reproduzieren, verbreiten, verkaufen oder anderweitig kommerziell nutzen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet.

4.2 Nutzung für illegale Zwecke: Der Nutzer darf die Geodaten nicht für rechtswidrige oder unethische Zwecke verwenden.

5. Geodatenaktualisierung

Die bereitgestellten Geodaten können aktualisiert werden. Der Nutzer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er stets auf die aktuellste Version zugreift.

6. Haftungsausschluss

6.1 Genauigkeit der Geodaten: Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Geodaten. Der Nutzer verwendet die Geodaten auf eigenes Risiko.

6.2 Haftungsbeschränkung: Der Anbieter haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Nutzung der Geodaten entstehen.

7. Geodatenquellen

Der Nutzer erkennt an, dass die Geodaten aus verschiedenen Quellen stammen können. Die Quellen sind dem Nutzer auf Anfrage mitzuteilen.

8. Vertraulichkeit

Der Nutzer verpflichtet sich, die Geodaten vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte weiterzugeben.

9. Dauer der Vereinbarung

Diese Vereinbarung tritt mit dem Zugriff auf die Geodaten in Kraft und bleibt in Kraft, bis sie durch eine der Parteien schriftlich gekündigt wird.

10. Anwendbares Recht

Diese Datennutzungsvereinbarung unterliegt dem Recht [Ihrer Gerichtsbarkeit]. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in [Ihrer Gerichtsbarkeit].